Die ICC-Schiedsgerichtsordnung wird weltweit verwendet, um geschäftliche Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren beizulegen. Das aktuelle Reglement tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Sie definieren und regeln die Durchführung von Fällen, die dem Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC vorgelegt werden. Durch die Wahl dieser Regeln wird den Beteiligten im internationalen Geschäftsverkehr ein neutraler Rahmen für die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten zugesichert.
Allgemein bekannt als die ICC-Regeln, regeln die Schiedsregeln die Durchführung von ICC-Schiedsverfahren von Anfang bis Ende. Sie regeln die Klageerhebung, die Konstituierung von Schiedsgerichten, die Verfahrensführung, die Entscheidungsfindung und die Kostenfestsetzung. Die ICC-Regeln bieten zwar Sicherheit und Vorhersehbarkeit, berücksichtigen aber auch etwaige Präferenzen der Streitparteien in Bezug auf bestimmte Aspekte des Verfahrens, wie z. B. die Wahl der Schiedsrichter, den Ort und die Sprache des Schiedsverfahrens. In allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in den ICC-Regeln vorgesehen sind, handeln das Gericht und das Schiedsgericht im Sinne der Regeln und bemühen sich nach Kräften, einen vollstreckbaren Schiedsspruch zu erwirken.
Dieses Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Kontrolle hat zur Popularität der IStGH-Regeln in den unterschiedlichen rechtlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sprachlichen Umgebungen von etwa 180 Ländern geführt.
Die Internationaler Schiedsgerichtshof der ICC ist die einzige Stelle, die befugt ist, Schiedsverfahren gemäß den Regeln durchzuführen.