Die Incoterms®-Regeln sind aus der täglichen Handelssprache nicht mehr wegzudenken. Sie wurden in Verträge für den weltweiten Verkauf von Waren aufgenommen und bieten Regeln und Leitlinien für Importeure, Exporteure, Rechtsanwälte, Transportunternehmen, Versicherer und Studenten des internationalen Handels.
Nachfolgend finden sie kurze beschreibungen der 11 regeln der ausgabe 2010 Der incoterms®.
REGELN FÜR JEDE TRANSPORTART ODER -ARTEN
- EXW Ab Werk
- FCA-freier Spediteur
„Frei Frachtführer“ bedeutet, dass der verkäufer die ware an den frachtführer oder eine andere vom käufer benannte person auf dem betriebsgelände des verkäufers oder an einem anderen Benannten ort liefert. die parteien sind gut beraten, den punkt innerhalb des benannten lieferortes so genau wie möglich anzugeben, da die gefahr an diesem punkt auf den käufer übergeht.
- CPT Frachtfrei bis
„Frachtfrei“ bedeutet, dass der Verkäufer die Waren an den Spediteur oder eine andere vom Verkäufer benannte Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart wurde) liefert und dass der Verkäufer die erforderlichen Transportkosten vertraglich vereinbaren und bezahlen muss die Ware an den benannten Bestimmungsort zu bringen.
- CIP-Beförderung und -Versicherung bezahlt bis
„Frachtfrei und versichert“ bedeutet, dass der Verkäufer die Waren an den Spediteur oder eine andere vom Verkäufer benannte Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart wurde) liefert und dass der Verkäufer die Kosten dafür vertraglich zahlen muss Beförderung, die erforderlich ist, um die Ware an den benannten Bestimmungsort zu bringen.
- DAT Am Terminal Geliefert
„Geliefert am Terminal“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware nach dem Entladen vom ankommenden Transportmittel dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. „Terminal“ umfasst einen Ort, ob überdacht oder nicht, wie z. B. einen Kai, ein Lagerhaus, ein Containerlager oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Verkäufer trägt alle Risiken, die mit dem Verbringen der Ware und dem Entladen am Terminal des benannten Bestimmungshafens oder Bestimmungsorts verbunden sind.
- DAP Vor Ort Geliefert
„Delivered at Place“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Risiken, die mit der Beförderung der Ware zum benannten Ort verbunden sind.
- DDP geliefert verzollt
„Geliefert verzollt“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, wenn die Ware dem Käufer zur Einfuhr freigemacht auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, die mit der Beförderung der Ware zum Bestimmungsort verbunden sind, und ist verpflichtet, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr abzufertigen, alle Ausfuhr- und Einfuhrabgaben zu entrichten und alle Zollabfertigungen zu erledigen Formalitäten.
VORSCHRIFTEN FÜR SEE- UND BINNENSCHIFFFAHRT
- FAS-frei Neben Dem Schiff
„Frei längsseits Schiff“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffes (z. B. auf einem Kai oder einem Lastkahn) im benannten Verschiffungshafen platziert wird. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffes befindet, und der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.
- FOB-frei an Bord
„Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware beschafft. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware an Bord des Schiffes befindet, und der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.
- CFR-Kosten und Fracht
„Kosten und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Waren an Bord des Schiffes liefert oder die bereits so gelieferten Waren beschafft. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware an Bord des Schiffes befindet. Der Verkäufer muss die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu bringen, vertraglich vereinbaren und bezahlen.
- CIF Kosten, Versicherung und Fracht
„Kosten, Versicherung und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffes liefert oder die bereits so gelieferte Ware beschafft. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware an Bord des Schiffes befindet. Der Verkäufer muss die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu bringen, vertraglich vereinbaren und bezahlen.